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Personalrat für die künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen

Der Personalrat für die künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen wird durch die Wahl der Mitarbeiter*innen legitimiert, um deren Anliegen und Interessen auf kollektiver Ebene gegenüber der Dienststellenleitung wahrzunehmen. Der Personalrat arbeitet entsprechend des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW und hat z.B. Initiativ-, ?berwachungs- oder Beteiligungsrechte in Bezug auf die Arbeitsbedingungen oder personalrechtlichen Ma?nahmen.

Personalrat für die Besch?ftigten in Technik und Verwaltung

Der Personalrat der 皇冠体育投注_足球比分直播-在线|官网皇冠体育投注_足球比分直播-在线|官网 wird von allen Besch?ftigten im Bereich Technik und Verwaltung für eine Amtszeit von vier Jahren gew?hlt. Er besteht zurzeit aus vier Mitgliedern.

Die Arbeitsgrundlage des Personalrats ist das Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen, aus dem sich unterschiedliche Beteiligungstatbest?nde bei Entscheidungen der Dienststellenleitung, wie beispielweise der Mitbestimmung bei Einstellung von Besch?ftigten sowie Beamt*innen, ergeben.
Der Personalrat vertritt die sozialen und pers?nlichen Belange der Besch?ftigten sowie Beamt*innen im Rahmen ihrer Arbeits- und Dienstverh?ltnisse. Er ist direkter Ansprechpartner aller Mitarbeiter*innen im Bereich Technik und Verwaltung.